SCHULGELD

Als Schule in freier Trägerschaft sind der Träger und die Eltern verpflichtet, einen Teil der Kosten selbst zu tragen. Der überwiegende Teil wird durch das Land Baden-Württemberg finanziert. Mit dem unten genannten monatlichen Beitrag beteiligen Sie sich als Eltern an den Kosten des Schulbetriebs.

 

Mit folgendem monatlichen Beitrag beteiligen Sie sich als Eltern an den Kosten des Schulbetriebs (ab Sept. 2020):
(besuchen mehrere Kinder einer Familie die Schule, gewähren wir einen Nachlaß ab dem zweiten Kind).

 

Grundschule zu bezahlen: (Nachlaß)
1. Kind 135,00 € 0,00 €
2. Kind 60,00 € 75,00 €
3. Kind 45,00 € 90,00 €
4. Kind 30,00 € 105,00 €
ab 5. Kind 20,00 € 115,00 €

 

Das reguläre Schulgeld in der Sekundarstufe beträgt 184,00 € (ab Sept. 2022). Aufgrund der Ausgleichzahlungen nach §17 des Privatschulgesetzes des Landes Baden-Württemberg sind ab Sept. 2020 lediglich folgende Beträge zu bezahlen:

WRS/RS/GYM zu bezahlen: (Nachlaß)
1. Kind 135,00 € 49,00 €
2. Kind 70,00 € 114,00 €
3. Kind 55,00 € 129,00 €
4. Kind 40,00 € 144,00 €
ab 5. Kind 20,00 € 164,00 €

In Härtefällen kann zusätzlich eine vom Haushaltseinkommen abhängige Ermäßigung beantragt werden.

Ab dem Schuljahr 2024/2025 erhöht sich das zu bezahlende Schulgeld für jedes Kind um 5,00 €.