Elternvertretung
Wie gesetzlich vorgeschrieben, gibt es auch an der FES Lahr eine Elternvertretung. Beim ersten Elternabend des neuen Schuljahres wird in den „ungeraden“ Klassen, also alle zwei Jahre, jeweils ein(e) Elternvertreter(in) mit Stellvertreter(in) gewählt.
Der Elternbeirat fungiert als Bindeglied zwischen Schule und Eltern. Aus der Mitte der Elternvertretung wird ebenfalls nach dem ersten Elternabend alle zwei Jahre ein(e) erste(r) und ein(e) zweite(r) Vorsitzende(r) als Gesamtelternvertreter(in) gewählt. Zusammen bilden sie den Elternbeirat, der mindestens viermal pro Jahr zusammentritt.
Wer die Konzeption der Schule auch selbst innerlich mittragen kann und eine lebendige Beziehung zu Christus hat, erfüllt nach der Elternbeiratsverordnung unserer Schule die Voraussetzung für das Amt des Elternvertreters bzw. der Elternvertreterin.
Elternbeiratsvorsitzender:
Dieter Kopp
elternbeirat@fes-lahr.de