SCHULGELD
Als Schule in freier Trägerschaft sind der Träger und die Eltern verpflichtet, einen Teil der Kosten selbst zu tragen. Der überwiegende Teil wird durch das Land Baden-Württemberg finanziert. Mit dem unten genannten monatlichen Beitrag beteiligen Sie sich als Eltern an den Kosten des Schulbetriebs.
Mit folgendem monatlichen Beitrag beteiligen Sie sich als Eltern an den Kosten des Schulbetriebs (ab Sept. 2024):
Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Schule, gewähren wir einen Nachlaß ab dem zweiten Kind.
Grundschule zu bezahlen: | (Nachlaß) | |
1. Kind | 140,00 € | 0,00 € |
2. Kind | 65,00 € | 75,00 € |
3. Kind | 50,00 € | 90,00 € |
4. Kind | 35,00 € | 105,00 € |
ab 5. Kind | 25,00 € | 115,00 € |
Das reguläre Schulgeld in der Sekundarstufe beträgt 184,00 € (ab Sept. 2022). Aufgrund der Ausgleichzahlungen nach §17 des Privatschulgesetzes des Landes Baden-Württemberg sind ab Sept. 2024 lediglich folgende Beträge zu bezahlen:
WRS/RS/GYM zu bezahlen: | (Nachlaß) | |
1. Kind | 140,00 € | 44,00 € |
2. Kind | 75,00 € | 109,00 € |
3. Kind | 60,00 € | 124,00 € |
4. Kind | 45,00 € | 139,00 € |
ab 5. Kind | 25,00 € | 159,00 € |
In Härtefällen kann zusätzlich eine vom Haushaltseinkommen abhängige Ermäßigung beantragt werden.
Ab dem Schuljahr 2025/2026 erhöht sich das zu bezahlende Schulgeld für jedes Kind um 5,00 €.