• Teilnahme am Sportunterricht: Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Entschuldigung der Eltern nicht am Sportunterricht teilnehmen können, müssen grundsätzlich in der Sporthalle anwesend sein. Eine Ausnahme ist nach Absprache zwischen Eltern und Sportlehrkräften möglich. Nur mit einem ärztlichen Attest kann das Kind zu Hause bleiben. Der Aufenthalt in der Schule ist aufgrund der notwendigen Aufsicht zu vermeiden.
• Sporthallen:
o Grundschüler: Der Sportunterricht findet in der Schutterlindenberghalle in Lahr-Hugsweier und in der Bürgerparkhalle am Seepark statt.
o Klassen 5–10: Der Sportunterricht findet in der Regel in der Offohalle in Friesenheim/Schutternoder der Bürgerparkhalle in Lahr statt.
• Sportunterricht ab der ersten Stunde: Wenn der Unterrichtstag mit Sportunterricht beginnt, bringen Sie Ihr Kind bitte direkt zur jeweiligen Sporthalle oder nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel.
• Sportunterricht im Laufe des Schultages: Wenn der Sportunterricht während des Schultages stattfindet (vor oder nach anderem Unterricht), werden die Schüler mit einem Bus der SWEG zur Sporthalle und zurück zur Schule gebracht.
• Sportunterricht bis zur letzten Stunde: Wenn der Sportunterricht den Schultag beendet, holen Sie Ihr Kind bitte an der Sporthalle ab oder informieren Sie sich über die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Änderungen im neuen Schuljahr sind möglich.
